Bibelverbot

Unter Bibelverbot versteht man die Zensur der Bibel durch Verbot ihres Gebrauchs, Besitzes, ihrer Lektüre oder ihrer Übersetzung.

In der mittelalterlichen Kirche betrafen die Verbote gegenüber religiösen Laien volkssprachliche Bibelausgaben. Klerikern war nie verboten, die lateinische Bibelübersetzung (die Vulgata) zu besitzen.

Die Bibelverbote der römisch-katholischen-Kirche der Neuzeit stehen in Verbindung mit dem Bücherverbot im Rahmen des Index librorum prohibitorum („Verzeichnis der verbotenen Bücher“). Bibelübersetzungen in Volkssprachen waren lange Zeit grundsätzlich verboten, Ausgaben der Vulgata wurden fallweise auf den Index gesetzt.

In der Gegenwart gibt es in mehreren, meist muslimischen Staaten Bibelverbote, so etwa in Saudi-Arabien. In Malaysia wurden 2009 Bibeln beschlagnahmt, weil „Gott“ darin mit „Allah“ übersetzt wurde. Das Verbot wurde vom Gericht als verfassungswidrig aufgehoben.[1] Beanstandet werden auch über den persönlichen Gebrauch hinausgehende Bibelmengen, die der Missionierung dienen, vor allem durch evangelikale Gruppen. Zum Bibelverbot im Zusammenhang der Christenverfolgung siehe auch den Weltverfolgungsindex.

  1. KAP: Der Name „Allah“ nicht nur für Muslime. (PDF; 0,1 MB) sg.org.tr, Österreichische St. Georgs-Gemeinde Istanbul, Januar 2010.

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